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Empfehlungen für eine geschlechtergerechte Sprache in schriftlichen Äußerungen der EKD sowie in Normtexten

Vom 19. Juni 2020

(ABl. EKD S. 124)

Der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland hat folgende Empfehlungen für geschlechtergerechte Sprache in schriftlichen Äußerungen der EKD sowie in Normtexten beschlossen:
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Die schriftliche Kommunikation der EKD ist geschlechtergerecht zu gestalten. Dafür kommen sach- und situationsangemessen verschiedene Möglichkeiten in Betracht. Je nach Aussageabsicht können folgende Formen genutzt werden:
  • geschlechtsneutrale Formen
    Empfohlen werden
    • geschlechtsindifferente Personenbezeichnungen (Fachkraft/Mitglied) und Pluralformen (Ehrenamtliche, Mitarbeitende) sowie
    • Formulierungen, die die Verwendung geschlechtsspezifischer Ausdrücke neutral – zum Beispiel durch die Verwendung von adverbialen Bestimmungen, Attributen, verbalen Umschreibungen, passivischen Formulierungen oder direkter Anrede – umschreiben.
  • Formen, die geschlechtliche Vielfalt sichtbar machen
    Empfohlen werden
    • die Verwendung des Asterisks (*) als aktuell gebräuchlichster Form, um die Vielfalt der Geschlechter zum Ausdruck zu bringen.
    • die Paarform (Pfarrer und Pfarrerinnen), wenn die Beteiligung von Frauen hervorgehoben werden soll.
  • Für Normtexte (wie Gesetze, Richtlinien, Ordnungen, Satzungen, Hausverfügungen) gelten die Regeln des Handbuchs der Rechtsförmlichkeit in der jeweils aktuellen Fassung. Derzeit sieht es vor, dass zur sprachlichen Gleichbehandlung vorzugsweise geschlechtsneutrale Formulierungen oder kreative Umschreibungen, sofern notwendig auch Paarformen zu wählen und „Sparschreibungen“ (wie der Asterisk) nicht erlaubt sind.
Anregungen und Beispiele für die nicht normgebundene Sprache gibt das von EKD und EWDE herausgegebene Faltblatt „‘Sie ist unser bester Mann!‘ Wirklich? Tipps für eine geschlechtergerechte Sprache“.
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